Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäftsverbindungen und Leistungen der SCHOELLKOPF Konfektions AG (nachfolgend "SCHOELLKOPF") finden die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind nur dann verbindlich, wenn die SCHOELLKOPF diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Mit der Erteilung eines Auftrags, einer Bestellung und/oder der Annahme von Leistungen/Waren anerkennt der Vertragspartner (nachfolgend "Kunde") die AGB der SCHOELLKOPF.
2. Angebote / Preisbindung
- Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
- Wenn in der Offerte nichts anderes vorgemerkt wird, gilt eine allgemeine Offertgültigkeit von drei Monaten.
- SCHOELLKOPF stellt dem Kunden zum Zeitpunkt der Auslieferung Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb der darauf vermerkten Frist, spätestens aber innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Sofern nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt, zuzüglich sämtlicher Nebenkosten.
- Wurde für Dienstleistungen von SCHOELLKOPF ein Pauschalpreis vereinbart, sind sämtliche ausgeführten Arbeiten, die über den vereinbarten Dienstleistungsumfang hin ausgehen, vom Kunden separat zu entschädigen.
3. Vertragsabschluss und Inhalt/Übergang von Nutzen und Gefahr/Warenannahme
- Der Abschluss eines Vertrages wird von der SCHOELLKOPF jeweils schriftlich bestätigt (nachfolgend "Auftragsbestätigung").
- Der Umfang der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergibt sich ausschliesslich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der SCHOELLKOPF. Änderungen dazu bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
- Nutzen und Gefahr geht bei Abholkäufen mit der Warenübergabe, bei Lieferungen mit Versand der Ware ab Werk der SCHOELLKOPF, bzw. ab Werk von Drittlieferanten auf den Kunden über.
- Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind im Leistungsumfang nicht inbegriffen (Transportgebühren, Versicherungen, Abgaben etc.).
- Wird ein Kauf auf Abruf abgeschlossen, ist der Kunde verpflichtet innerhalb eines Jahres nach Erstellung der Auftragsbestätigung die bestellte Ware anzunehmen.
4. Mängelrügen / Gewährleistung
- Als von der SCHOELLKOPF zugesicherte Eigenschaften gelten nur jene, die in den betreffenden Datenblättern und/oder Prüfberichten gemäss Offerte und/oder Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Werte aus Prüfungen und/oder Datenblättern, die nicht von der SCHOELLKOPF und deren Produzentenpartnern akzeptiert sind, werden nicht anerkannt. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, im Falle von verdeckten Mängeln innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung, schriftlich einzureichen. Der Rüge muss die Rechnungsnummer sowie die Rollen- und/oder Chargennummer beigelegt werden. Bei verspäteter Mängelrüge gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Bei rechtzeitig und berechtigt erhobenen Mängelrügen hat die SCHOELLKOPF nach ihrer Wahl das Recht, nachzubessern, den Preis angemessen zu mindern oder Ersatz zu liefern. Mängel an einem Teil der Leistung der SCHOELLKOPF berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Leistung im
Ganzen. - Die Gewährleitungspflicht der SCHOELLKOPF erlischt, wenn die Ware unsachgemäss eingesetzt, von fremder Seite verändert worden ist oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der SCHOELLKOPF Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
5. Haftungsbeschränkung
- Beratungen, Berechnungen, Nachweise, Bemessungen und die daraus resultierenden technischen Vorschläge verstehen sich als Vorbemessungen, entsprechen dem besten Wissen der Mitarbeiter/innen der SCHOELLKOPF und sind kostenlos. Sie beruhen auf den zur Verfügung gestellten Informationen und gelten nur für das konkret beschriebene System bzw. Bauwerk inklusive Geometrie, Lasten, Böden, Geokunststoffen etc. mit all deren Kennwerten sowie Bauphasen, Belastungs- und Betriebsdauer. Haftungsansprüche gegenüber der SCHOELLKOPF oder deren Mitarbeiter/innen können daraus nicht abgeleitet werden. Die Parameter, Geometrie und Belastungen sind vor Bauausführung zu überprüfen. Im Falle abweichender Parameter sind die Berechnungen zu überprüfen/erneuern. Hierbei können sich Änderungen bei den einzusetzenden Produkten ergeben. Änderungen und Abweichungen können die Standsicherheit und/oder Gebrauchstauglichkeit gefährden. Sämtliche Angaben sind durch die Projektverantwortlichen festzulegen und zu genehmigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für eine Beratung und/oder Offertstellung wesentliche Grundlagen der SCHOELLKOPF vorgängig bekannt zu geben. Für Folgen von Fehlern, insbesondere für die Folge einer unzureichenden oder unrichtigen Beratung des Kunden, haftet die SCHOELLKOPF nur dann, wenn diese Folgen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Soweit gesetzlich zulässig beschränkt sich der Umfang einer Haftung auf den Warenwert des jeweiligen Vertrages.
- Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere und nicht abschliessend übernimmt die SCHOELLKOPF keinerlei Haftung für:
- Folgeschäden, Drittkosten, Rückgriffsansprüche, etc. des Kunden.
- Ansprüche aus Empfehlungen, Produkteentwicklungen, Offerten, etc. der SCHOELLKOPF, welche auf fehlende, unvollständige, widersprüchliche, falsche, unklare und/oder unsachgemässe Unterlagen des Kunden oder Dritter zurückzu führen sind.
- Ansprüche aus Terminverzögerungen, Baustellenbehinderungen, etc., welche auf Grund von Prüfungen und Abklärungen der gekauften Ware entstehen.
- Der Haftungssauschluss und die Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit und bei einer Haftung aus Produkthaftpflicht. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen SCHOELLKOPF nach anderen zwingenden Gesetzesvorschriften haftet. Der Haftungsausschluss gilt jedoch auch hinsichtlich von Hilfspersonen von SCHOELLKOPF.
6. Lieferfristen
- SCHOELLKOPF ist bemüht, Lieferfristen einzuhalten, doch können für deren Einhaltung keine bindenden Zusicherungen abgegeben werden.
- Schadenersatzansprüche des Kunden bei verspäteter Lieferung werden hiermit ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit seitens von SCHOELLKOPF, jedoch gilt der Ausschluss in jedem Fall hinsichtlich von Hilfspersonen von SCHOELLKOPF.
7. Höhere Gewalt
- Im Falle höherer Gewalt, d.h. von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei, welche die ordentliche Erbringung ihrer Leistungen erheblich beeinträchtigen oder verunmöglichen, wie insbesondere behördliche Anordnungen und Massnahmen, Betriebsunterbrechung, Arbeitskonflikte, Transportprobleme, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen etc., hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Mit Ausnahme von Verpflichtungen zur Zahlung von Geldbeträgen ist die betroffene Partei für die Dauer des betreffenden Ereignisses von der ordentlichen Erbringung ihrer Leistungen freigestellt, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung wieder aufzunehmen.
- Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
8. Eigentumsvorbehalt / Verrechnungsverbot
- Die von der SCHOELLKOPF gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung ihrer sämtlichen Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung ihr alleiniges Eigentum. Die Ware darf vom Kunden nicht an Dritte verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ermächtigt die SCHOELLKOPF, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister nach Art. 715 ZGB vorzunehmen.
- Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderung von SCHOELLKOPF ist ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von SCHOELLKOPF.
- Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechtes.